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Erbbaurecht — kurz & klar erklärt.

Das Recht, auf fremdem Grund ein Gebäude zu errichten. Laufzeit meist 99 Jahre, dann Rückfall an Grundeigentümer. Günstiger Einstieg, aber jährlicher Erbbauzins…

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Definition

Erbbaurecht

Die wichtigste Information zuerst.

Das Recht, auf fremdem Grund ein Gebäude zu errichten. Laufzeit meist 99 Jahre, dann Rückfall an Grundeigentümer. Günstiger Einstieg, aber jährlicher Erbbauzins.

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