Immobilien
GFZ (Geschossflächenzahl) — kurz & klar erklärt.
Das Verhältnis von Geschossfläche zu Grundstücksfläche. GFZ 1,0 bedeutet: Geschossfläche darf so groß sein wie das Grundstück. Im Bebauungsplan festgelegt.
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GRZ (Grundflächenzahl)
Der Anteil des Grundstücks, der überbaut werden darf. GRZ 0,4 = 40% dürfen bebaut werden. Im Bebauungsplan oder nach BauNVO festgelegt.
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Gemeindliche Satzung, die Art und Maß der baulichen Nutzung eines Gebiets festlegt. Der B-Plan definiert, was wo und wie gebaut werden darf.
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