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Gemeinschaftseigentum — kurz & klar erklärt.

Teile einer Wohnanlage, die allen Eigentümern gemeinsam gehören: Treppenhaus, Dach, Fassade, Aufzug, Heizungsanlage, Grundstück. Die Verwaltung erfolgt durch di…

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Definition

Gemeinschaftseigentum

Die wichtigste Information zuerst.

Teile einer Wohnanlage, die allen Eigentümern gemeinsam gehören: Treppenhaus, Dach, Fassade, Aufzug, Heizungsanlage, Grundstück. Die Verwaltung erfolgt durch die WEG-Gemeinschaft.

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