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Sondereigentum — kurz & klar erklärt.

Der Teil einer Eigentumswohnung, der dem Eigentümer allein gehört (Wohnräume, Balkon, etc.). Abzugrenzen vom Gemeinschaftseigentum (Treppenhaus, Dach, etc.), da…

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Definition

Sondereigentum

Die wichtigste Information zuerst.

Der Teil einer Eigentumswohnung, der dem Eigentümer allein gehört (Wohnräume, Balkon, etc.). Abzugrenzen vom Gemeinschaftseigentum (Treppenhaus, Dach, etc.), das allen Eigentümern gemeinsam gehört.

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