Teilungserklärung — kurz & klar erklärt.
Notarielle Urkunde, die ein Gebäude in einzelne Eigentumswohnungen aufteilt. Definiert Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum und Miteigentumsanteile jeder Einhe…
Was hängt mit Teilungserklärung zusammen?
Weiterführende Begriffe aus dem gleichen Themenfeld.
Sondereigentum
Der Teil einer Eigentumswohnung, der dem Eigentümer allein gehört (Wohnräume, Balkon, etc.). Abzugrenzen vom Gemeinschaftseigentum (Treppenhaus, Dach, etc.), das allen Eigentümern gemeinsam gehört.
Mehr erfahrenGemeinschaftseigentum
Teile einer Wohnanlage, die allen Eigentümern gemeinsam gehören: Treppenhaus, Dach, Fassade, Aufzug, Heizungsanlage, Grundstück. Die Verwaltung erfolgt durch die WEG-Gemeinschaft.
Mehr erfahrenWEG (Wohnungseigentumsgesetz)
Gesetzliche Grundlage für das Zusammenleben in Eigentümergemeinschaften. Regelt Rechte und Pflichten der Eigentümer, Versammlungen und Beschlussfassung.
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