Immobilien
Sondereigentum — kurz & klar erklärt.
Der Teil einer Eigentumswohnung, der dem einzelnen Eigentümer gehört: Wohnung inkl. nicht-tragender Wände, Bodenbeläge, Innentüren. Definiert in Teilungserkläru…
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Gemeinschaftseigentum
Teile einer Wohnanlage, die allen Eigentümern gemeinsam gehören: Treppenhaus, Dach, Fassade, Aufzug, Heizungsanlage, Grundstück. Die Verwaltung erfolgt durch die WEG-Gemeinschaft.
Mehr erfahrenTeilungserklärung
Das rechtliche Grunddokument einer WEG. Definiert Sonder- und Gemeinschaftseigentum, Kostenverteilung und Stimmrechte. Vor Wohnungskauf genau prüfen!
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Sondereigentum live in Innoflat erleben.
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